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Gut zu wissen

Was ist die DAC7-Richtlinie (2021/514)?

  • Die DAC7-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die im Januar 2023 in Kraft getreten und zum 1. Januar 2024 wirksam geworden ist
  • Betreiber von digitalen Plattformen sind verpflichtet, Informationen über die Vermietung und die Einkünfte an die zuständigen Steuerbehörden zu melden
  • Die Informationen eines Kalenderjahres müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres über eine elektronische Schnittstelle an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden
  • Kommt man der Aufforderungen innerhalb von 60 Tagen und nach zweimaliger Erinnerung nicht nach, sind die Betreiber von Plattformen verpflichtet, den/die Eigentümer:in zu sperren und die ausstehende Vergütungen/Mieteinnahmen an den/die Eigentümer:in einzubehalten


Für wen gilt die DAC7-Richtlinie?

  • Für alle Online-Plattformen
  • Für Eigentümer:innen, die eine oder mehrere Ferienwohnungen oder Ferienhäuser in einem EU-Mitgliedstaat vermieten oder in einem EU-Land ansässig sind


Warum wurde die DAC7-Richtlinie eingeführt?

  • Diese Verpflichtung ermöglicht es den Behörden, Transparenz über die tatsächlichen Einnahmen von Eigentümer:innen zu erlangen, diese mit den Steuererklärungen abzugleichen und somit Steuervergehen besser aufzudecken
  • Ziel ist es, eine gerechtere Besteuerung im Tourismusbereich zu gewährleisten und möglichen Steuervermeidungspraktiken entgegenzuwirken


Welche Vorteile bietet die Einhaltung der DAC7-Richtlinie für Sie?

  • Das Vertrauen der Gäste in Ihre Ferienunterkunft wird gestärkt, wenn sie wissen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
  • Wenn alle Ihre Einkünfte korrekt deklariert werden und keine Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung auftreten, minimieren Sie das Risiko einer späteren Kontrolle durch das Finanzamt.
  • Nicht zuletzt tragen Sie als Eigentümer:in so dazu bei, dass Steuerhinterziehungen bekämpft werden können und somit mehr Fairness in der Vermieterbranche herrscht.


Gut zu wissen

Wie auch in der jährlichen Belegungs- / Buchungsübersicht, melden wir nur die Mieteinnahmen, Buchungen und Übernachtungen, die über die Website der Kraushaar Ferienwohnungen GmbH und somit unsere Online-Plattform abgewickelt wurden.


Meldepflichtige Informationen

Privatpersonen
Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Informationen wir dem Bundeszentralamt für Steuern über Privatpersonen jährlich melden müssen.

Informationen, die uns auch vor PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz)schon vorlagen / jährlich von uns erhoben werden 
Meldepflichtige Informationen - Privatperson

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift (Wohnsitz)
  • Bankkonto
  • Inhaber:in des Bankkontos

Zusätzliche Informationen, die wir als Plattform über Vermieter und Objekte hinterlegen müssen
Meldepflichtige Informationen - Privatperson 

  • Steuer-ID (In Ihrem Partner-Login steht fälschlicherweise Steuernummer - es ist aber tatsächlich die Steuer-Identifikationsnummer gemeint.)
  • USt-ID (sofern vorhanden/notwendig)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Einnahmen der Agentur (Provision) pro Quartal
  • Ihre Mieteinnahmen Brutto / Netto pro Quartal
  • Anzahl Buchungen pro Quartal
  • Anzahl Übernachtungen pro Quartal

Informationen, die uns auch vor PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz)schon vorlagen / jährlich von uns erhoben werden 
Meldepflichtige Informationen - Objekt

  • Anschrift pro Objekt
  • Einnahmen der Agentur (Provision) pro Objekt
  • Ihre Mieteinnahmen Brutto / Netto pro Objekt
  • Anzahl Buchungen pro Objekt
  • Anzahl Übernachtungen pro Objekt

Zusätzliche Informationen, die wir als Plattform über Vermieter und Objekte hinterlegen müssen
Meldepflichtige Informationen - Objekt 

  • Grundbuchnummer des Objekts (Eine genaue Spezifikation wird vom Bundeszentralamt für Steuern nicht vorgegeben. Die Eingabe sollte eine Grundbuchblattnummer oder andere vergleichbare Angabe sein, wie zum Beispiel eine Katasternummer)
  • Objektart (Wohnung, Einfamilienhaus, ...)
  • Ihre Mieteinnahmen Brutto / Netto pro Objekt pro Quartal


Unternehmer:innen 
Die meldepflichtigen Informationen für Unternehmer:innen unterscheiden sich hinsichtlich der Angaben zur Person / zum/zur Unternehmer:in. Die meldepflichtigen Informationen über das Objekt bleiben gleich.

Informationen, die uns auch vor PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) schon vorlagen / jährlich von uns erhoben werden 
Meldepflichtige Informationen – Unternehmer:in

  • Firmenname Anschrift (Sitz der Firma)
  • Steuer-ID
  • USt-ID (sofern vorhanden)
  • Handelsregisternummer
  • Bankkonto
  • Inhaber:in des Bankkontos

Zusätzliche Informationen, die wir als Plattform über Vermieter und Objekte hinterlegen müssen 

  • Sofern vorhanden UND in die Vermietung eingebunden: EU Betriebsstätte
  • Einnahmen der Agentur (Provision) pro Quartal
  • Ihre Mieteinnahmen Brutto / Netto pro Quartal
  • Anzahl Buchungen pro Quartal
  • Anzahl Übernachtungen pro Quartal
     

Die wichtigsten Paragraphen

PStTG - Bundesministerium der Justiz

§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PStTG: Plattform
§ 4 Abs. 1-4 PStTG: Anbieter
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 PStTG: Relevante Tätigkeit
§ 15 PStTG: Meldepflichtige Informationen
§ 23 PStTG: Durchsetzung von Mitwirkungspflichten


Datenschutz

Was ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung? 
DAC7 verpflichtet digitale Online-Plattformen zur Übermittlung von Informationen über Steuerpflichtige, die zum Zweck der Durchführung des Besteuerungsverfahrens erhoben wurden. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit nationalem Steuerrecht.

Wer wird die Informationen erhalten? 
Als Online-Plattform sind wir verpflichtet, der zuständigen Steuerbehörde bestimmte Informationen über unsere Gastgeber zur Verfügung zu stellen, sowohl über private als auch über gewerbliche Gastgeber, die Transaktionen über unsere Plattform durchführen. Die zuständige Steuerbehörde wird die Informationen an die lokalen Steuerbehörden in den zuständigen Bundesländern (falls zutreffend) oder an andere EU Mitgliedstaaten weitergeben.


Wissensdurst noch nicht gestillt? Dann folgen Sie diesen Links

Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz im Überblick - GÖRG

Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7) - Bundeszentralamt für Steuern