Was ist die DAC7-Richtlinie (2021/514)?
Für wen gilt die DAC7-Richtlinie?
Warum wurde die DAC7-Richtlinie eingeführt?
Welche Vorteile bietet die Einhaltung der DAC7-Richtlinie für Sie?
Gut zu wissen
Wie auch in der jährlichen Belegungs- / Buchungsübersicht, melden wir nur die Mieteinnahmen, Buchungen und Übernachtungen, die über die Website der Kraushaar Ferienwohnungen GmbH und somit unsere Online-Plattform abgewickelt wurden.
Meldepflichtige Informationen
Privatpersonen
Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Informationen wir dem Bundeszentralamt für Steuern über Privatpersonen jährlich melden müssen.
Informationen, die uns auch vor PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz)schon vorlagen / jährlich von uns erhoben werden
Meldepflichtige Informationen - Privatperson
Zusätzliche Informationen, die wir als Plattform über Vermieter und Objekte hinterlegen müssen
Meldepflichtige Informationen - Privatperson
Informationen, die uns auch vor PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz)schon vorlagen / jährlich von uns erhoben werden
Meldepflichtige Informationen - Objekt
Zusätzliche Informationen, die wir als Plattform über Vermieter und Objekte hinterlegen müssen
Meldepflichtige Informationen - Objekt
Unternehmer:innen
Die meldepflichtigen Informationen für Unternehmer:innen unterscheiden sich hinsichtlich der Angaben zur Person / zum/zur Unternehmer:in. Die meldepflichtigen Informationen über das Objekt bleiben gleich.
Informationen, die uns auch vor PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) schon vorlagen / jährlich von uns erhoben werden
Meldepflichtige Informationen – Unternehmer:in
Zusätzliche Informationen, die wir als Plattform über Vermieter und Objekte hinterlegen müssen
Die wichtigsten Paragraphen
PStTG - Bundesministerium der Justiz
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PStTG: Plattform
§ 4 Abs. 1-4 PStTG: Anbieter
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 PStTG: Relevante Tätigkeit
§ 15 PStTG: Meldepflichtige Informationen
§ 23 PStTG: Durchsetzung von Mitwirkungspflichten
Datenschutz
Was ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung?
DAC7 verpflichtet digitale Online-Plattformen zur Übermittlung von Informationen über Steuerpflichtige, die zum Zweck der Durchführung des Besteuerungsverfahrens erhoben wurden. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit nationalem Steuerrecht.
Wer wird die Informationen erhalten?
Als Online-Plattform sind wir verpflichtet, der zuständigen Steuerbehörde bestimmte Informationen über unsere Gastgeber zur Verfügung zu stellen, sowohl über private als auch über gewerbliche Gastgeber, die Transaktionen über unsere Plattform durchführen. Die zuständige Steuerbehörde wird die Informationen an die lokalen Steuerbehörden in den zuständigen Bundesländern (falls zutreffend) oder an andere EU Mitgliedstaaten weitergeben.
Wissensdurst noch nicht gestillt? Dann folgen Sie diesen Links
Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz im Überblick - GÖRG
Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7) - Bundeszentralamt für Steuern