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Reiseversicherung

Was kostet eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?
Der Versicherungsbeitrag beträgt pauschal 39,- Euro je Ferienhaus, Appartement oder Wohnung. Unabhängig von Mietpreis und Aufenthaltsdauer, egal ob Sie alleine oder mit der Familie anreisen.

Was ist versichert?
Versichert sind die anfallenden Stornokosten, wenn Sie die gebuchte Reise wegen z.B. Krankheit, Unfall oder einem Todesfall nicht antreten können oder während Ihres Aufenthaltes abbrechen müssen. Weitere versicherte Gründe, bei denen Ihnen die URV die Stornokosten ersetzt, sind Arbeitslosigkeit, Jobwechsel, Schwangerschaft und viele weitere.

Welchen Eigenanteil muss ich im Schadenfall übernehmen?
Sollten Sie die Reiseversicherung in Anspruch nehmen müssen, erstattet Ihnen die URV die gesamten Stornokosten, Sie bekommen den Schaden zu 100 % ersetzt.

Wer kann den Versicherungsfall auslösen?
Den Versicherungsfall können alle mitreisenden Personen und deren Familienangehörige bis hin zum Schwager / Schwägerin auslösen, auch wenn diese nicht an der Reise teilnehmen.

Bis wann kann ich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abschließen?
Sollten Sie sich bei Buchung Ihrer Unterkunft gegen eine Reiseversicherung entschieden haben, können Sie das bis 30 Tage vor Reiseantritt nachholen. Wenn Sie die Unterkunft innerhalb der 30 Tage vor Reiseantritt buchen, können Sie die Reiseversicherung bei Buchung noch innerhalb der nächsten sieben Kalendertage abschließen.

Wann beginnt und endet eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss Ihrer Versicherung und endet mit Beendigung Ihrer Reise. 

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